Alle freien Betreuungszeiten auf Anfrage
Im Mondino sind bei Vollbesetzung 16 Kinder von zweieinhalb bis sechs Jahren anwesend.
Im Nido sind bei Vollbesetzung 10 Kinder von 4 Monaten bis zweieinhalb Jahren anwesend.
Montag bis Freitag 7.00 - 18.00
Vormittag 7.00 - 11.30, mit Essen 7.00 - 12.30, mit Siesta 7.00 - 14.30
Nachmittag 13.30 - 18.00, mit Essen und Siesta 11.00 - 18.00
Morgenessen, Zwischenverpflegungen und Mittagessen sind im Betreuungsgeld inbegriffen.
Kinder, die von uns aus den öffentlichen Kindergarten besuchen, werden auf Wunsch der Eltern auf dem Schulweg begleitet. Dazu wird ein kleiner Zuschlag auf dem Betreuungsgeld erhoben.
Wir erwarten von den Eltern, dass sie uns Stundenplan-Änderungen, die die Betreuung bei uns betreffen, möglichst früh mitteilen. Die Kinder lernen in Absprache mit den Eltern das selbständige Bewältigen des Kindergartenwegs.
24. Dezember 2021 | Beginn Weihnachtsferien |
10. Januar 2022 | Wiederbeginn 2022 |
15. April 2022 | Karfreitag |
18. April 2022 | Ostermontag |
26. Mai 2022 | Auffahrt |
06. Juni 2022 | Pfingstmontag |
16. Juni 2022 | Fronleichnam |
25. Juli 2022 | Beginn Betriebsferien Sommer |
08. August 2022 | Wiederbeginn / neues Betreuungsjahr 2022/23 |
15. August 2022 | Maria Himmelfahrt |
Das Betriebsreglement finden Sie hier:
Kinder ab vier Monaten können jederzeit aufgenommen werden, wenn freie Plätze vorhanden sind. Die Betreuungszeit beträgt mindestens 3 Halbtage pro Woche.
Bei Vollbelegung wird eine Warteliste geführt.
Kinder mit Behinderungen werden grundsätzlich aufgenommen, wenn die zusätzlichen Bedürfnisse abgedeckt werden können.
Die Tarife richten sich nach dem steuerbaren Einkommen der Eltern.
Für Geschwister gibt es eine Reduktion.
Ab August 2022 nehmen wir am KiBon Betreuungsgutschein-System teil. Fragen Sie bei Interesse direkt bei Ihrer Gemeinde nach, ob diese am KiBon System teilnimmt. Für Familien mit Kindern im Vorschulbereich ist dies für die Gemeinde Bellach der Fall. Mehr Informationen finden Sie hier, sowie in diesem Merkblatt. Bitte beachten Sie dass der Antrag bei der Gemeinde vor Betreuungsbeginn eingereicht werden muss.